Jagdpachtauszahlung für das Jagdjahr 2023/2024

Gemäß § 21 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 ist der jährliche Pachtzins an die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindejagdgebiet einbezogenen Grundstücke aufzuteilen. Gegen den vom Gemeinderat genehmigten Aufteilungsentwurf wurden keine Einwendungen eingebracht.

Die Auszahlung des Jagdpachtzinses erfolgt für das Jagdjahr 2023/2024 ab 16. Oktober 2023 bis einschließlich 11. Dezember 2023.

Öffnungszeiten der Marktgemeinde Wies
Montag, Mittwoch und Freitag       08.00 - 12.00 Uhr
Montag                                              13.00 - 18.00 Uhr
Freitag                                               13.00 - 16.00 Uhr

Es besteht zusätzlich zur Barauszahlung die Möglichkeit, während des festgelegten Zeitraumes einen schriftlichen Antrag auf die Auszahlung des Jagdpachtzinses beim Gemeindeamt einzubringen. Die Auszahlung wird dann mittels Gutschrift auf der Quartalsvorschreibung erfolgen.
Anteile, die nicht innerhalb der oben genannten Frist, beginnend ab dem 16. Oktober 2023 bis einschließlich 11. Dezember 2023 behoben werden, verfallen zugunsten der Gemeindekasse.

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