Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027

Die Steiermärkische Landesregierung gewährt einkommensschwachen Haushalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 340,00

Als Haushalt gilt eine in sich abgeschlossene Wohneinheit, die über einen eigenen Koch-, Schlaf- und Sanitärbereich verfügt. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung gewährt. Keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt.
(Achtung, bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren!).

Einkommensgrenzen
Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:

  • für Ein-Personen Haushalte: € 1.827,00

  • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.741,00

  • für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 548,00

Bitte beachten Sie: Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind!

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

- NEU – Rechnung der Heizkosten ausgestellt auf die Förderungswerberin oder den Förderungswerber

- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, nicht älter als 6 Monate

- Nachweis Familienbeihilfe

- Nachweis Studienbeihilfe

- Nachweis Unterhaltszahlungen/Alimente

- usw.

Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann ab 01.10.2026 bis 26.02.2027 beim Gemeindeamt Wies gestellt werden.

Onlineanträge sind nicht möglich, alle Anträge müssen direkt im Gemeindeamt eingereicht werden.

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 👇

Ein Stapel von Euro-Banknoten mit einem Gesamtwert von 220 Euro, auf einem weißen Heizkörper mit Thermostat.