Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden.

Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (08. April 2023); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig;
    (Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag", falls es am Karsamstag regnet, ist nicht zulässig)
  • Sonnwendfeuer: Da der 21. Juni 2023 heuer auf einen Mittwoch fällt, ist das Entzünden des Sonnwendfeuers an diesem Tag oder am nachfolgenden Samstag (24. Juni 2023) zulässig.

Stand vom 13.03.2023: Es wird darum gebeten aktuelle Informationen über das Brauchtumsfeuer 2023 tagesaktuell aus der Presse bzw. den Medien zu entnehmen!

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