Von Montag, dem 17. April bis einschließlich Montag, dem 24. April liegen folgende Volksbegehren zum Unterschreiben in der Gemeinde auf:

Volksbegehren Eintragungswoche 17. bis 24. April

Wie kann ich ein Volksbegehren im Eintragungszeitraum unterzeichnen?
Beim Eintragungsverfahren ist stimmberechtigt, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Als Stichtag wurde der 13. März 2023 festgelegt.
Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Unterstützungserklärungen für Volksbegehren auch ohne Behördenweg und Wartezeit online, mittels qualifizierter Unterschrift abzugeben („Handy-Signatur").

Nicht vergessen mitzubringen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Waffenpass, Behindertenpass, Führerschein, udgl.)
Für die Unterstützung von Volksbegehren ist keine Terminvereinbarung erforderlich!

Nähere Informationen zu den laufenden Volksbegehren finden Sie unter www.bmi.gv.at/Volksbegehren!

Volksbegehren können auch online unterschrieben werden, dazu wird eine Handy-Signatur benötigt.

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